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Papst für Kondome.

Die Liste der Rechte, die gegen den erbitterten Widerstand der Kirche  durchgesetzt werden konnten, ist heute um eine Rubrik länger geworden. Der Papst sprach sich nur ein halbes Jahr nach seiner erneuten unsäglichen Bekräftigung des Kondom-Verbots im Aids- und HIV-geplagten Afrika heute in Rom für den Gebrauch von Kondomen aus. Hier der Tagesschau Beitrag: Papst für Kondome.

Papst für Kondome. Das auf dem Kopf ist keins ;-) )

Die Süddeutsche dazu: Chance für eine ernsthafte Diskussion. Und schon investiert eine katholische Bank in Verhütungsmittel, wie der Spiegel berichtet. Tja, wenn im Vatikan die Dämme brechen.

Man beachte den Daumen: Honni soit qui mal y pense.

21. November 2010 | Kategorie: Panorama | Kommentare (1)

Warum ich ein Agnostiker bin.

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Niemand kann beweisen, dass es einen Gott gibt. Ich kann nicht beweisen, dass es keinen Gott gibt. Was ich kann, ist  mit Vernunft nach Gründen suchen, die  für oder gegen die Existenz von Gott  sprechen.

Die Liste wird immer länger, das Resultat zeichnet sich klar ab. Und auch das Gefühl “Da muss doch noch etwas anderes sein” kann mich nicht überzeugen. Die Argumente, die gegen die Existenz eines mitfühlenden, eingreifenden, liebenden, personifizierten Gottes sprechen, sind  zahlreich und überzeugend. Die eine Liste wird länger. Die andere ist bis jetzt leer.

Warum das Leiden?

  • Is God willing to prevent evil, but not able?

Then he is not omnipotent.

…Is he able, but not willing?

Then he is malevolent.

Is he both able and willing?

Then whence cometh evil?

Is he neither able nor willing?

Then why call him God?”

–Epicurus (341 B.C – 270 B.C.)

Warum Kinder quälen und töten?

  • “I think of a little child in east Africa with a worm burrowing through his eyeball. The worm cannot live in any other way, except by burrowing through eyeballs. I find that hard to reconcile with the notion of a divine and benevolent creator.” – David Attenborough, British broadcaster & naturalist (1926 – present)

Warum beten und dann morden?

- “The difference between humans and wild animals is that humans pray 
before they commit murder.”

(Friedrich 
Dürrenmatt (1921-1990)

Einleuchtend.

  • Wahrscheinlich gibt es keinen Gott. Und falls doch, ist die Chance 1: 60 000, dass du an den richtigen glaubst.

14. November 2010 | Kategorie: Umfrage, Zen | Kommentare (0)

Trennung Kirche – Staat.

Oft pochen in katholischen Gemeinden Behörden, Politiker und eine stille Mehrheit auf das Kreuz oder gar Kruzifix (ein Kreuz mit einer Jesus-Figur) in der Schule oder an anderen öffentlichen Bauten und Wegen der Gemeinde. Vereinzelt stellen Angehörige eines anderen Glaubens oder Freidenker wie David Schlesinger oder Valentin Abgottspon die Erweiterung des Glaubensraums bis ins Schulzimmer in Frage und verlangen, dass Kreuze oder Kruzifixe abgehängt werden.
Zwei Vorbemerkungen: Als besonders heikel erweist sich, dass speziell das Kruzifix nicht bloss ein abstraktes religiöses Symbol ist, sondern bildlich das Martyrium von Jesus Christus darstellt und damit die Glaubensfigur der Katholiken und das Bekenntnis zu ihr noch unmissverständlicher ins Zentrum rückt. Für Anders- oder ‘Ungläubige’ erschwert das die Distanz, schlicht die Interpretation des Kruzifixes als Zeichen auch über Religionsgrenzen hinaus.
Auf der anderen Seite verweisen die Verteidiger der Symbole in Schulen oder an andern repräsentativen Orten der Gemeinde nicht zufällig darauf, dass Kreuz und Kruzifix nun eben seit Jahrhunderten nicht nur in die Kirche gehörten, sondern auch im gelebten öffentlichen Alltag für eine Tradition und Kultur stehen, die über das Glaubensbekenntnis hinaus von Bedeutung ist. Etwa für die Hoffnung auf Schutz vor Naturgewalten bei Bauten oder der Markierung von höchsten Punkten auf Berggipfeln…

Bevor die Diskussion um Werte wie die Neutralität in Glaubensfragen einerseits oder die Bewahrung gesellschaftlicher und kultureller Eigenheiten andererseits einsetzt, tut ein Blick in die Verfassung und ihre Auslegung in Gerichtsfällen in der Schweiz not. Wer hat denn juristischüberhaupt Recht?

1. Die Verfassung
Generell stellt die Glaubens- und Gewissensfreiheit in der Schweiz ein Grundrecht dar, das sowohl von der Bundesverfassung wie auch von der mitunterzeichneten Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt wird.
Im Artikel 15 der Verfassung heisst es:

(Absatz 1) Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.
(2) Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
(3) Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.
(4) Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.

Für die Frage, ob Kreuz und Kruzifix in der Schule zulässig seien oder nicht, ist speziell der letzte Absatz 4 von Bedeutung. Juristen umschreiben ihn auch mit der negativen Religionsfreiheit. Damit ist gemeint, dass jeder Einwohner nicht nur frei ist, seine Religion zu wählen, sondern zugleich auch frei jeder Verpflichtung, an religiösen Handlungen teilzunehmen. Absatz vier spricht klar aus, dass niemand (Kirchen-)Steuern bezahlen muss, einen Glaubenseid, aber auch Schulgebete oder z.B. einen Feldgottesdienst leisten muss, wenn er nicht der betreffenden Religionsgemeinschaft angehört. Weiter schliessen Verfassungsrechtler daraus, dass der Unterricht in öffentlichen Schulen in Glaubensfragen neutral zu sein hat, vor allem aber, dass von einer Glaubensrichtung beeinflusster Bibel- oder sonstiger Religionsunterricht …
a. getrennt vom übrigen Unterricht stattfinden muss, und …
b. freiwillig besucht wird.

Ob Kreuze oder Kruzifixe in Schulzimmern von öffentlichen Schulen toleriert werden, ergibt sich ebenfalls aus der Auslegung dieses 4. Absatzes. Die Experten fassen die religiöse Neutralität so weit, dass sie durch besagte Symbole katholischen Glaubens in Schulzimmern verletzt würde.

2. Das Gerichtsurteil
Es gibt in der Sache ein immer wieder zitiertes Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 1990, das vor allem die Gegner von Kreuz und Kruzifix in der Schule gern ins Feld führen. Darin entschied die höchste juristische Instanz des Landes in einem mit Staldenried oder Triengen durchaus vergleichbaren Fall, dass Kruzifixe nicht in eine öffentlich-rechtliche Schule gehören. Es ging im Urteil BGE 116 Ia 252ff um die Primarschule der Tessiner Gemeinde Cadro.

Trotz diesem in der Begründung und dem Geltungsbereich juristisch seither kaum angezweifeltem Urteilsspruch ignorierten fast alle katholisch geprägten Regionen der Schweiz die Konsequenzen. Sprich: Auch heute gehören Kruzifixe und Kreuze dort in den Schulen zum Alltag.

3. Keine vollständige Trennung und die Rolle der Kantone
Wie die meisten Nachbarn weist auch die Schweiz keine strikte Trennung zwischen Staat und Kirche auf. Die Ausnahme bildet Frankreich, das im Nachgang zur Dreyfus-Affäre ab 1905 die zwei Bereiche streng trennte, gar die Kirchen und anderen Güter enteignete (mit Ausnahme von drei Departementen, die bis 1918 zum Deutschen Reich gehörten). In der Folge war die Kirche zur Ausübung ihrer Gottesdienste und anderer Riten stets auf den Goodwill der weltlichen Regierung angewiesen. Die Kirche ordnet sich in einem derart strikt getrennten Modell quasi dem Staat unter.

Die Schweiz garantiert wie Deutschland laut Verfassung konfessionelle Neutralität und private Rechte der Religions-Ausübung, hat aber die Kirche nicht streng vom Staat getrennt. Bei beiden wird denn meist auch die Kirchensteuer durch den Staat eingezogen.
Deutschland wählte nach Weimar 1919 ein Modell, bei dem die Religionsausübung nicht etwa zur Privatsache erklärt wurde, sondern öffentlich blieb – jedoch praktisch jeglicher Kontrolle durch den Staat entzogen. Zugleich bedingt die Verfassung manche partnerschaftliche Kooperation von Staat und Kirche(n), bis hin zu detaillierten Konkordatsverträgen.

Ziehen in Deutschland in der Regel staatliche Behörden die Kirchen- respektive Körperschaftssteuern ein, so ist das in der Schweiz meistens auch so – aber eben nicht überall. Die Eidgenossenschaft kannte gerade wegen der Kämpfe von der Reformation bis zum Sonderbundskrieg der katholisch-konservativen Kantone gegen die radikalen (und grossmehrheitlich reformierten) Stände bis weit ins 19. Jahrhundert noch keine Religionsfreiheit. Mit dem Bundesstaat von 1848 garantierte man erstmals die Wahlfreiheitzwischen reformierter und katholischer Kirche, schloss daneben geistliche Vertreter aus Bundes- und Nationalrat aus und verbot den Jesuitenorden. Ansonsten durften die Kantone jeweils frei für ihr Hoheitsgebiet entscheiden, wie sie die Beziehung des Staates und der öffentlichen Hand zu einer oder beider der Glaubensrichtungen regelten.

Der Artikel 72 der Bundesverfassung überlässt auch heute noch unverändert das Verhältnis von Kirche(n) zum Staat den Kantonen. Und die handhaben die Sache durchaus unterschiedlich. Alle Kantone anerkennen zwar mittlerweile die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche mit öffentlich-rechtlichem Status, neun weitere auch die christkatholische, einige auch ein paar jüdische Gemeinden. In ersten Kantonen laufen Diskussionen über die Anerkennung des Islam, die auch mehr Einfluss respektive Vorschriften auf islamische Gemeinden erlauben würde (Ausbildung von Imanen usw.). Alle anderen Glaubensgemeinschaften haben sich privat-rechtlich zu organisieren.

Auch in der Frage, ob der Staat den Kirchen die Steuern eintreibt, ergibt sich kein einheitliches Bild. Heute ist das zwar mehrheitlich der Fall, aber nicht in Neuenburg oder Genf, was prompt zu grösseren Schwierigkeiten dortiger Kirchen führt, ihre Leistungen zu finanzieren. Andere historische Entwicklungen führten dazu, dass die evangelisch-reformierte Kirche im Kanton Waadt bis 2003 offiziell Staatskirche war. Anders als in den beiden erstgenannten Nachbarkantonen galt hier also keine strikte Trennung von Kirche und Staat, sondern ein enges Kooperationsmodell. Ein anderer Spezialfall ist der Kanton Bern, der gleich Angestellte von drei Landeskirchen (auch der in Bern wichtigen christkatholischen Gemeinde) offiziell entlöhnt. In diesem Fall werden also nicht nur Steuergelder eingetrieben (das weniger), sondern zentrale Aufwendungen der Kirchen für ihr Personal aus den allgemeinen Steuergeldern finanziert.

Allgemein hat sich auch lange nach dem Abschied vom Modell einer Staatskirche in reformierten Kantonen (Ausnahme: Genf und Neuenburg) bis heute eine engere Bindung zwischen Staat und Kirche etabliert. Der Staat macht mehr Vorgaben, gibt dafür aber auch mehr und stärkere Garantien, was den Einfluss und die Stützung der Kirche in der Gesellschaft betrifft. In katholischen Kantonen ist die Organisationsfreiheit der Kirche etwas grösser, ebenso das Mass an verlangter Eigenständigkeit. Gemeinsam ist aber überall, dass sich der Staat nicht in den Zweck und die Ausrichtung der Kirchen einmischt.
Doch schon harmlose Formen der Zusammenarbeit können z.B. beim Streit um Kreuze und Kruzifixe grosse Wirkung entfalten: So erlauben die Behörden vielerlorts beim Mangel an geeigneten Räumen in der Kirche, dass der vom normalen Unterricht und Stundenplan der Schule sauber getrennte Bibel- oder Religionsunterricht (von Priester, Katechetin etc. erteilt) in der Schule stattfinden darf…

DIE PRAXIS IN NACHBARLÄNDERN UND DIE MENSCHENRECHTSKONVENTION.


Die Schweiz ist punkto Akzeptanz von Kruzifix und Kreuz in der Öffentlichkeit kein Sonderfall. Schon allein im deutschsprachigen Alpenraum rund um die Schweiz wird die Streitfrage um das Kreuz und das Kruzifix und seinen Platz in der Schule genau so heiss debattiert wie bei uns. Speziell im deutschen Süden, vorab dem Bundesland Bayern, aber auch in einigen österreichischen Regionen wollen die Politiker und Behörden trotz weniger Streitfälle an der heutigen Praxis festhalten. Und die steht für Kreuzdarstellungen an Schulen in katholisch geprägten Regionen.

In Deutschland gilt seit 1995 grundsätzlich ein Kruzifix-Verbot an öffentlichen Schulen, was in stark katholisch geprägten Ländern und Regionen umso mehr auf Protest stiess, weil wie oben erklärt die Trennung von Kirche und Staat eine schwache ist und in einigen anderen Fällen religiöse Symbole auf öffentlichem Raum durchaus toleriert werden. Deshalb ignorieren auch hier die meisten Gemeinden die Aufforderung, Kruzifixe aus Schulzimmern zu entfernen. Zumindest solange niemand die Entfernung verlangt oder nötigenfalls dafür vor Gericht geht. Ausgangspunkt der aktuellen Lage war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mannheim, das im Mai 1995 entschied, dass die staatlich angeordnete Anbringung eines Kruzifixes in Unterrichtsräumen gegen das Prinzip der Religionsfreiheit verstösst. Das Urteil war eine Reaktion auf das kurz zuvor erlassene Gesetz in Bayern, dass in den Schulen des Freistaates Kreuzdarstellungen anzubringen seien. Bayerns Gesetz wurde so für nichtig erklärt.

Vor einem Jahr erlangte das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg in einem italienischen Fall viel Aufsehen. Worum ging es: Die in Finnland geborene Italienerin Soile Lautsi, die ihre Kinder säkular aufziehen will, protestierte gegen die im Veneto in allen Klassenräumen aufgehängten Kruzifixe. Das italienische Verwaltungsgericht schmetterte Ende 2006 ihr Anliegen ab. Die Kreuze dürften hängen bleiben, da sie generell für die italienischen Werte (und nicht ‘nur’ die katholische Kirche) stünden. Zuerst allerdings hatte als erste Instanz ein Gericht Venetiens befunden, die Kruzifixe im Schulraum widersprächen der von der Verfassung reklamierten Trennung von Kirche und Staat.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiederum hob als letzte Instanz das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und sprach der Klägerin auch 5000 Euro an Schadenersatzzahlung gut. Als letzter Schritt der Geschichte erhob der italienische Staat Anfang 2010 Einspruch gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Seit Juli wird nun in Strassburg wieder verhandelt, Italien schickte zur Eröffnung gar seinen Aussenminister Franco Frattini ins Elsass, was die Bedeutung des Rechtsstreits unterstreicht.

Bis heute sind die Auswirkungen von Urteil und derzeitigen Verhandlungen noch unklar. Die entsprechende Erklärung der Menschenrechte, die als Basis des Strassburger Gerichts gilt und dieses indirekt überhaupt als zuständig erklärt sowie zum Urteil befugt, haben 47 europäische Staaten unterzeichnet (auch die Schweiz). Im Prinzip sind alle beteiligten Länder verpflichtet, dem Schiedsspruch von November 2009 Folge zu leisten, nicht etwa nur EU-Mitglieder. Denn der Strassburger Hof gehört organisatorisch zum Europarat und hat mit der EU nichts zu tun.

WIE GEHT ES IN DER SCHWEIZ WEITER?


Als Konsequenz der Vorfälle im luzernischen Triengen und in Staldenried (Wallis) reicht dieLuzerner CVP zwei Vorstösse ein. Einerseits lanciert sie via Luzerner Kantonsrat eine Standesinitiative, andererseits will sie in Bern eine parlamentarische Initiative starten. Letzteres übernimmt die CVP-Vizepräsidentin Ida Glanzmann-Hunkeler, in deren Entwurf die Forderung steht, dass «Symbole der christlich-abendländischen Kultur im öffentlichen Raum zulässig sind». Sie denkt dabei neben Kreuz und Kruzifix auch etwa an die Krippe oder … den Weihnachtsbaum (ohnehin ursprünglich ein heidnischer Brauch).

14. November 2010 | Kategorie: Panorama | Kommentare (0)

Kruzi raus, Kreuz rein.

Eine fristlose Entlassung und etliche Schmähbriefe, darunter auch Morddrohungen: Zwei Freidenker bringen Gläubige im Land in Wallung. Wer sind die beiden, und wie erklärt sich die Aggressivität gegen sie? Besuch in Stalden und Triengen.

Die Gemeinde Staldenried VS, in der Valentin Abgott-spon geboren und aufgewachsen ist und wo er auch heute noch lebt, liegt etwas erhöht am Hang. Abgottspon nahm jeweils die kleine rote Seilbahn, um zur Schule unten in Stalden zu gelangen, wo er die Oberstufe unterrichtete, 22 Schüler. Seit dem 8. Oktober darf er das Schulhaus nicht mehr betreten. Die Schulvorsteher und der Gemeindepräsident Egon Furrer haben ihm fristlos gekündigt.

Der Sohn einer Katechetin und Seelsorgerin ist einer der beiden Freidenker, die in den letzten Wochen schweizweit für Aufregung gesorgt haben. Der 31-Jährige verlangte von den Schulbehörden, dass «aus allen Räumen, in denen ich in meiner Funktion als Lehrperson an einer öffentlichen Schule tätig bin, die Kruzifixe und Kreuze entfernt werden». Seither ist die Kirche nicht mehr im Dorf. Die Kirche übrigens, die befindet sich nur wenige Meter von der Schule entfernt, und dazwischen liegt der Friedhof.

In der Luzerner Gemeinde Triengen, 4339 Einwohner, liegen Kirche und Schule nicht ganz so nah beieinander. Aber ein grosses Kreuz oben am Hügel gibt unmissverständlich zu verstehen: Hier wacht Gott. Der 41-jährige David Schlesinger ist im Sommer 2008 zusammen mit Frau und Kindern in die Gemeinde gezogen.

Er habe Triengen als relativ weltoffen eingeschätzt, sagt der deutsche Physiker und Informati- Valentin Abgottspon kämpfte bisher vergeblich gegen seine fristlose Entlassung als Oberstufenlehrer. ker, der seit 2000 in der Schweiz lebte, arbeitete und Steuern bezahlte. Im August schrieb der Vater der Schulleitung einen Brief. Bezugnehmend auf einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 1990, wonach das Anbringen eines Kruzifixes im Schulzimmer einer Primarschule nicht der Religionsneutralität entspreche. Er bat darum, die Kruzifixe aus den Klassenzimmern seiner Kinder zu entfernen. Das Antwortschreiben kam prompt. Darin stand, er als Einwanderer habe sich der «abendländischen Kultur» anzupassen. Dieses Schreiben ging als Kopie an weitere Personen im Dorf. «Dadurch waren sofort weite Kreise involviert», sagt Schlesinger.

Es dauerte nicht lange, bis die ersten anonymen Briefe eintrafen. Darin standen Aufforderungen wie: «Arschloch. Wenn es dir bei uns nicht passt, dann geh doch mit deiner Brut zurück ins Reich. PS: Wenn du bis zum 31.12.2010 nicht verreist, schicke ich dir einige Jugos vorbei, um deine Fresse zu polieren und deine Hütte abzufackeln. » Oder: «Ich garantiere Ihnen, dass Sie des Lebens nie mehr froh werden in unserem Land.» Schlesinger wollte die Sicherheit seiner Kinder wegen zweier Kruzifixe nicht gefährden und brachte sie ausser Landes. Rückblickend ist für ihn klar: «Die Verantwortlichen hatten von Anfang an kein Interesse an einer diskreten Erledigung.» Man habe das Thema bewusst an die Öffentlichkeit getragen. Triengens Gemeindepräsident Martin Ulrich will dazu nicht Stellung nehmen.

In der Zwischenzeit hat die Gemeinde die Familie eigenmächtig abgemeldet. Es soll Ruhe einkehren. Man will den Störenfried vergessen, von dem man gehört hat, er sei ein Fundamentalist, ein Spinner, ein Schmarotzer. Eine Schweizer Nachbarin, deren Kinder regelmässig mit denen der Schlesingers gespielt haben, sagt: «Ich wüsste nichts Negatives über die Familie zu sagen.»

Mit seiner skurrilen religiösen Gesinnung («Pastor der heiligen Pilze») sorgte David Schlesinger schon am früheren Wohnort für Aufsehen. Er sass wegen der Drogenpilze über ein Jahr in Untersuchungshaft, eine Anklage gibt es bis heute nicht. Aber weil er so lange nicht arbeiten konnte, habe man ihm seine existenzielle Grundlage weggenommen, sagt sein Anwalt Bernard Rambert. Das hatte zur Konsequenz, dass der Deutsche in Triengen im Jahr 2008 drei Monate von der Sozialhilfe lebte, bevor er Arbeit als ITLehrer fand. Ein Zuwanderer, der zwischendurch vom Staat lebte und den Mund aufmacht – das kommt nicht gut an.

Valentin Abgottspon sagt es so: «Mir können sie fristlos kündigen. Mehr nicht, denn ich bin Schweizer und einer vom Dorf. Aber David Schlesinger können sie derart bedrohen, dass er um die Sicherheit der Familie fürchten muss.»

Es ist Ende Oktober, und Valentin Abgottspon wartet auf den Entscheid des Walliser Staatsrats – es geht um die Frage, ob er am Freitag wieder vor seine Klasse treten darf. Das hat er in einem Rekurs verlangt. Er sitzt in einem Restaurant in Staldenried, wo sich alle duzen, und erzählt vom Sich-Exponieren in einem kleinen Dorf. Der kämpferische Freidenker, der in Fribourg Philosophie und Germanistik studierte, ist erst vor zwei Jahren aus der Kirche ausgetreten. «Jeder im Dorf wusste längst, wie ich denke. Ich habe aus Rücksicht auf meine Grossmutter damit zugewartet. » Sein Handy surrt. Abgottspon erfährt, was der Walliser Staatsrat soeben beschlossen hat: Es gibt keine aufschiebende Wirkung, die fristlose Kündigung gilt. Nüchtern sagt er: «Jetzt kann ich noch Beschwerde einreichen.»

Der Fall Abgottspon wird vor Gericht ausgefochten

Das tut er wenige Tage später auch – die Verantwortlichen in Stalden werden die fristlose Kündigung also vor Gericht rechtfertigen müssen. Gemeindepräsident Egon Furrer wird sagen, es sei weniger das Kruzifix als vielmehr das gestörte Vertrauensverhältnis gewesen: «Als Arbeitnehmer sollte man nicht dem Arbeitgeber schreiben, man verlange dies und das. Das geht einfach nicht. Er hat sich total im Ton vergriffen.»

Für den Gekündigten wiegt das «fristlos» schwer: «So wird mit Schwerverbrechern umgegangen. Aber was ich getan habe, war legal. Ich stütze mich auf ein Bundesgerichtsurteil. » Die Kruzifixe sind nicht das Einzige, was Valentin Abgottspon, der im lokalen Fussballclub mitspielt, störte. Er wollte auch nicht akzeptieren, dass für die Vorbereitungen kirchlicher Rituale Stunden ausfallen und dass er als Lehrer die Schüler zur Messe begleiten musste.

Im Mai 2010 hat Abgottspon mit Gleichgesinnten die Walliser Sektion der Freidenker-Vereinigung ins Leben gerufen, seither ist er deren Präsident. Und in den Dörfern fragt sich mancher: Macht der nicht einfach Werbung für seine Organisation? Der Gemeindepräsident ist nicht der Einzige, der den Verdacht hat. Abgottspon hält dagegen: «Nicht ich bin als Erster damit an die Öffentlichkeit gegangen, sondern Egon Furrer.» Abgottspons Mutter ist krank. Es gibt Stimmen unten in Stalden, die sagen: «Das ist seine Schuld. Das ist die Rache Gottes.» Aber nicht alle haben sich gegen den aufmüpfigen, für manch einen verbissen wirkenden Intellektuellen gewendet. In Staldenried sagt eine jüngere Frau: «Die Sache hat das Dorf gespalten. Ich bedaure, dass Valentin Abgottspon entlassen wurde. Mein Sohn ging in seine Klasse – er war ein toller, respektierter Lehrer.»

Von den Schmähbriefen, die der religionskritische Lehrer aus der Region erhalten hat, ist auch einer von einem «Kirchgänger aus Naters». Darin steht: «(…) ich hoffe, Sie finden keine Stelle im Wallis. Mein Vorschlag: Die Killerbrücke ist hoch, gehen Sie aber in der Mitte, sonst besteht die Gefahr, dass Sie hängen bleiben.» Für Abgottspon ist klar: «Wenn das Recht auf konfessionelle Neutralität im Klassenzimmer jedes Mal wieder eingefordert werden muss und die betreffende Familie den sozialen Tod sterben muss – das kann nicht sein!» Er und die Freidenker-Vereinigung sind der Meinung, dass es auf kantonaler Ebene Weisung braucht, damit «Kreuze per se von Amtes wegen weggenommen werden».

David Schlesinger wird das alles nicht mehr erleben. Er hat die Schweiz zwar – anders als in den Medien berichtet – noch nicht verlassen. Aber ausser letzten administrativen Erledigungen hält ihn nichts mehr hier.

((Quelle: Migros Magazin))


14. November 2010 | Kategorie: Panorama | Kommentare (0)